Gutachten für das Fachgebiet Fliesen und Fliesenarbeiten

Mein Fachgebiet als Gutachter und Bausachverständiger sind Fliesen und Fliesenarbeiten - also all das, was mit dem Gewerk der Fliesenleger zusammenhängt.
Dabei kann es sich z.B. um die Bewertung eines Schadens oder einer handwerklichen Leistung (Fliesenleger) oder die Ermittlung der Schadensursache bzw. der Schadenshöhe handeln.
In der Regel werde ich für Sie im Großraum Berlin - Potsdam - Brandenburg tätig.
Im Rahmen meiner Arbeit als Sachverständiger gehören vor allem die folgenden Gutachten und Leistungen zu meinem Leistungsspektrum:
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Leistungen im Rahmen einer Mediation
Zusätzlich kann ich für Sie im Rahmen der Beweissicherung oder auch bei einer mündlichen Vor-Ort-Beratung tätig werden. Welche Leistungen im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens abgerufen werden können, können Sie im Bereich Leistungen als Sachverständiger nachlesen.
Privatgutachten
Als Sachverständiger für das Fliesenleger- handwerk kann man von jeder Person oder Institution mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.
Das kann immer dann geschehen, wenn der berechtigte Verdacht auf eine mangelhafte handwerkliche Leistung besteht. Aber auch wenn es sich um eine Situation handelt die noch nicht strittig ist, können Privatgutachten von einer Partei in Auftrag gegeben werden.
Ein Sachverständiger kann z.B. mit einem Privatgutachten beauftragt werden, wenn die genaue Ursachen von Bauschäden (z.B. Risse in Fliesen oder andere Schäden an Fliesen), die Höhe der anfallenden Sanierungskosten oder die Qualität der Ausführung festgestellt werden soll.
Sinn und Zweck eines Privatgutachtens ist es, dem Auftraggeber fehlendes Fachwissen zu vermitteln. Dritten gegenüber sollen Tatsachen oder Sachverhalte nachgewiesen werden, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. Ziel kann es sein, mögliche Ansprüche (ohne gerichtliche Auseinandersetzung und deren Folgekosten) geltend zu machen oder Meinungsverschiedenheiten durch Feststellungen von Sachverhalten beizulegen.
Versicherungsgutachten
Hierbei handelt es sich um eine Form des Privatgutachtens.
Versicherungsgutachten werden bei Sach- und Haftpflichtschäden, sowohl von der Versicherung, als auch vom Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung der Schadensursache und der Schadenshöhe heran gezogen.
Schwerpunkte bei der Erstellung eines Versicherungsgutachtens:
- Schadensfeststellung
- Schadensbewertung
- Schadensdokumentation
- Schadenshergangsanalysen
- Zeit- und Restwertermittlung
Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden.
Weiterhin kann die Veranlassung der Schadensbeseitigung und deren Überwachung beauftragt werden.
Schiedsgutachten
Ein Gutachter wird als Schiedsgutachter tätig, wenn erim Auftrage mindestens zweier sich streitender Vertragsparteien bestimmte Tatsachenfeststellungen, aufgrund seines Sachverstandes treffen soll und die Parteien diese Feststellungen gegen sich verbindlich gelten lassen wollen.
Die außergerichtliche Tätigkeit als Schiedsgutachter dient vor allem der Streitvermeidung und der Streitschlichtung.
Das Schiedsgutachten ist ein schneller und außergerichtlicher Einigungsweg.
Normalerweise erfolgt die Berufung eines Schiedsgutachters immer im Privatauftrag. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die beiden Parteien zuvor über das Heranziehen eines Schiedsgutachters geeinigt haben. Der Schiedsgutachter ist an dieser Abrede nicht beteiligt.
Erst mit einem Schiedsgutachtenvertrag wird ein Vertrag zwischen den Parteien einerseits und dem Schiedsgutachter andererseits abgeschlossen. Der Schiedsgutachter hat nicht zu sagen, zu wessen Lasten seine Feststellungen gehen. Er hat sich ausschließlich auf die Beurteilung des ihm vorgegebenen Untersuchungsgegenstandes zu beschränken.
Mediation
Jede juristische Auseinandersetzung kostet sehr viel Kraft und Nerven, ist also ein Ärgernis. Leider entstehen bei Bauprojekten oft Konflikte. Die Vertragspartner stehen sich dann feindselig gegenüber.
Als Sachverständiger für Fliesenschäden und Fliesenarbeiten bin ich in der Lage, die Parteien lösungsorientiert zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu begleiten.
Die Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten neutralen Person zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Die Mediation ist kein Schiedsgericht. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Ziel der Mediation ist die freiwillige Vereinbarung zur Konfliktlösung bereits im Streit befindlicher Parteien, unter der Leitung eines unparteiischen Dritten.