Bau - Sachverständiger - Leistungen und Services

sachverständiger für fliesen

Jede Fliesenfachfirma, die Fliesen, Platten und Mosaike professionell verlegt, sollte sich bei der Ausführung an die Normen zu Fliesen- und Plattenarbeiten halten, welche in den verschiedenen DIN-Normen hinterlegt sind.

Meine Aufgabe als Sachverständiger ist es, anhand dieser gültigen Normen und Merkblätter Schäden an der Bauausführung zu erkennen und zu beurteilen. Hierbei ist es wichtig, die Ursache dieser Fliesenschäden zu analysieren und den Verantwortlichen festzustellen.

Eine weitere Aufgabe ist die Beantwortung der Frage, ob ein behaupteter Mangel an der handwerklichen Werkleistung tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und wie und mit welchem Kostenaufwand der Mangel beseitigt werden kann. Ist der Schaden reparabel, oder kann er durch eine Wertminderung abgegolten werden?

Die Ergebnisse dieser Arbeiten können in einem Gutachten festgehalten werden.

Leistungen als Sachverständiger bei Fliesenschaden

Im Folgenden sehen Sie eine Auswahl der angebotenen Leistungen.

Mitwirkung bei der Abnahme nach VOB

Egal ob nur betreute Bauabnahme nach VOB oder die komplette Baubetreuung der Fliesenarbeiten von Anfang an. Gegen einen vorher vereinbarten Festpreis können beide Leistungen ganz auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse von zugeschnitten werden.

Auf diese Weise vermeiden Sie Mängel, eventuelle Bauschäden, Nachzahlungen und vor allem Streitigkeiten vor Gericht.

CM-Messung (Feuchtegehaltsuntersuchung nach der Calcium-Carbit-Methode)

Die CM-Prüfung ist besonders zur Bestimmung der Feuchte von mineralischen Baustoffen geeignet. Man kann beispielsweise die Durchfeuchtung von verputzten Wänden oder die Verlegereife eines Estrichs ermitteln.

Die CM-Prüfung kann unkompliziert vom Gutachter für Fliesenarbeiten vor Ort vorgenommen werden, das heißt, es sind keine aufwendigen Laboruntersuchungen wie bei der Darrprobe notwendig.

Prüfung aller zur Belegung mit Fliesen oder Platten vorgesehenen Ansetz- und Verlegeflächen

Alle Ansetz- und Verlegeflächen sind vor Beginn der Fliesenverlegung von der ausführenden Firma auf folgende Punkte zu überprüfen:

  • Ebenheits,-und Winkeltoleranz
  • vorhandensein von Rissen
  • Rauigkeit der Oberfläche
  • Ausbildung und Anordnung der Bewegungsfugen
  • Festigkeit der Oberfläche: Gitterritzprüfung, Hammerschlagprüfung
  • Restfeuchtigkeit mittels CM-Messung
  • Höhenlage, waagerecht oder im geplanten Gefälle
  • Beschaffenheit der Oberfläche: Wischprüfung, Benetzungsprüfung
  • dokumentiertes langsames Funktionsheizen der Fußbodenheizung

Überprüfung aller Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten, Prüfung der fachlichen und technischen Ausführung

Die Überprüfung der ausgeführten Fliesenarbeiten geschieht auf der Grundlage der aktuell gültigen Normen.

Sämtliche technischen und fachlichen  „Grundsatzvorschriften“ bei der Verlegung von Fliesen-Platten und Mosaiken sind in den DIN-Normen verankert. Sie bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Hier sind vor allem die DIN 18157, DIN 18352, DIN 18515 und die DIN 18540 zu nennen.

Ermittlung einer Wertminderung nach der Zielbaummethode (Verfahren Aurnahmmer)

Nicht jeder Bau-Schaden ist rechtlich auch als Bau-Mangel zu bewerten. Ebenso ist die mangelhafte Bewertung einer Bauleistung nicht vom Vorhandensein eines Bauschadens abhängig.

Die allgemein anerkannte Zielbaummethode nach Aurnhammer zur nachvollziehbaren und prüfbaren Berechnung von technischen Wertminderungen lässt sich in modifizierter Form auch auf die Berechnung von merkantilen Minderwerten, zum Beispiel von Immobilien oder Mietpreisminderungen anwenden.